Ratgeber
EU AI Act: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Kurz erklärt
Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) regelt KI nach Risiko: Wenige Praktiken sind verboten, Hochrisiko-Systeme haben strenge Auflagen, für die meisten Anwendungen gelten nur Kompetenz- und Transparenzpflichten. Für Unternehmen, die KI nur nutzen, zählen vor allem die KI-Kompetenz nach Artikel 4 und die Kennzeichnung nach Artikel 50. Der Digital Omnibus hat im Juli 2026 die Hochrisiko-Fristen auf Dezember 2027 und August 2028 verschoben.
Der EU AI Act ist das erste umfassende Gesetz für künstliche Intelligenz in der EU. Er gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne dass Deutschland ihn erst in eigenes Recht übertragen muss. Viele Unternehmen fragen sich, ob sie überhaupt betroffen sind und was konkret zu tun ist. Dieser Überblick beantwortet die wichtigsten Fragen mit Verweis auf den Gesetzestext und berücksichtigt die Änderungen durch den sogenannten Digital Omnibus vom Juli 2026.
Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.
Was regelt der EU AI Act?
Der EU AI Act, offiziell die Verordnung (EU) 2024/1689, legt einheitliche Regeln für Entwicklung, Vertrieb und Einsatz von KI-Systemen in der EU fest. Je höher das Risiko einer Anwendung für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte, desto strenger die Pflichten.
Die Verordnung richtet sich nicht nur an Technologiekonzerne. Sie unterscheidet mehrere Rollen:
- Anbieter entwickeln ein KI-System oder lassen es entwickeln und bringen es unter eigenem Namen auf den Markt.
- Betreiber setzen ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich ein. Ausgenommen ist nur die rein private, nicht berufliche Nutzung.
- Einführer und Händler bringen KI-Systeme aus Drittstaaten in die EU oder vertreiben sie weiter.
Die meisten mittelständischen Unternehmen, Kanzleien und Handwerksbetriebe sind Betreiber: Sie nutzen Werkzeuge wie ChatGPT, Microsoft Copilot oder eine KI-Funktion in ihrer Buchhaltungssoftware. Wer dagegen eine eigene KI-Anwendung baut und Kunden anbietet, kann zusätzlich Anbieter sein.
Welche Risikostufen unterscheidet der AI Act?
Der AI Act teilt KI-Anwendungen in vier Gruppen ein: verbotene Praktiken, Hochrisiko-Systeme, Systeme mit Transparenzpflichten und alle übrigen Anwendungen. Für die große Mehrheit der Anwendungen im Büroalltag gelten nur die allgemeinen Pflichten.
| Stufe | Beispiele | Folge |
|---|---|---|
| Verboten (Art. 5) | Social Scoring, manipulative KI, Emotionserkennung am Arbeitsplatz | Einsatz untersagt |
| Hochrisiko (Art. 6, Anhang I und III) | KI in der Personalauswahl, Kreditwürdigkeitsprüfung, kritische Infrastruktur, Sicherheitsbauteile von Produkten | Risikomanagement, Dokumentation, menschliche Aufsicht, Konformitätsbewertung |
| Transparenz (Art. 50) | Chatbots, KI-generierte Bilder und Videos, Deepfakes | Hinweis- und Kennzeichnungspflichten |
| Übrige Anwendungen | Textentwürfe, Übersetzungen, Zusammenfassungen, Rechtschreibhilfe | KI-Kompetenz nach Art. 4, sonst keine besonderen Auflagen |
Hinzu kommen eigene Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, also große Sprachmodelle wie GPT oder Gemini. Diese Pflichten treffen die Modellanbieter, nicht die Unternehmen, die ein solches Modell nur nutzen.
Was müssen normale Unternehmen konkret tun?
Ein Unternehmen, das KI nur nutzt und keine Hochrisiko-Anwendung betreibt, hat im Kern drei Aufgaben: die KI-Kompetenz der Beschäftigten fördern, die Kennzeichnungspflichten beachten und sicherstellen, dass keine verbotene Praktik eingesetzt wird. Eine Registrierung oder Zertifizierung ist dafür nicht nötig.
### 1. KI-Kompetenz nach Artikel 4 Seit dem 2. Februar 2025 müssen Anbieter und Betreiber Maßnahmen zur KI-Kompetenz ihres Personals ergreifen. Durch den Digital Omnibus wurde die Formulierung im Juli 2026 abgeschwächt: Unternehmen müssen die Entwicklung der Kompetenz unterstützen, aber kein bestimmtes Niveau garantieren. Details stehen im Ratgeber KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4.
### 2. Transparenz nach Artikel 50 Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten. Betreiber müssen Deepfakes offenlegen und KI-Texte kennzeichnen, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, sofern niemand redaktionell geprüft hat. Anbieter von Chatbots müssen dafür sorgen, dass Nutzer erkennen, dass sie mit einer KI sprechen. Mehr dazu im Ratgeber zur Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte.
### 3. Verbotene Praktiken ausschließen Die Verbote gelten seit dem 2. Februar 2025. Im Büroalltag sind sie selten berührt. Relevant kann aber zum Beispiel ein Werkzeug sein, das Emotionen von Beschäftigten in Videocalls auswertet; das ist am Arbeitsplatz verboten, außer aus medizinischen oder Sicherheitsgründen.
### Prüfen, ob doch ein Hochrisiko-Fall vorliegt Anhang III der Verordnung listet Bereiche, in denen KI als hochriskant gilt. Für Unternehmen ist vor allem der Personalbereich wichtig: KI, die Bewerbungen filtert, Bewerber bewertet oder über Beförderungen und Kündigungen mitentscheidet, fällt darunter. Wer solche Werkzeuge einsetzt, sollte die Pflichten für Betreiber nach Artikel 26 rechtzeitig vor Dezember 2027 vorbereiten.
Ab wann gelten welche Pflichten?
Der AI Act gilt gestaffelt. Die Verbote und die KI-Kompetenz gelten seit Februar 2025, die Transparenzpflichten seit August 2026. Die Hochrisiko-Pflichten wurden durch den Digital Omnibus auf den 2. Dezember 2027 und den 2. August 2028 verschoben.
| Datum | Was gilt | Quelle |
|---|---|---|
| 1. August 2024 | Inkrafttreten der Verordnung | Art. 113 |
| 2. Februar 2025 | Kapitel I und II: KI-Kompetenz (Art. 4), Verbote (Art. 5) | Art. 113 Abs. 3 Buchst. a |
| 2. August 2025 | Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, Governance, Sanktionsrahmen | Art. 113 Abs. 3 Buchst. b |
| 27. Juli 2026 | Digital Omnibus in Kraft, Artikel 4 in neuer Fassung | VO (EU) 2026/1744 |
| 2. August 2026 | Allgemeiner Geltungsbeginn, u. a. Transparenzpflichten nach Art. 50 | Art. 113 |
| 2. Dezember 2026 | Neue Verbote (nicht einvernehmliche intime Deepfakes, Missbrauchsdarstellungen); Ende der Übergangsfrist für maschinenlesbare Markierung bei Systemen, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren | Art. 113 Abs. 3 Buchst. a, Art. 111 Abs. 4 (neu) |
| 2. Dezember 2027 | Hochrisiko-Pflichten für Systeme nach Anhang III (z. B. Personalwesen, Kredit, Bildung) | Art. 113 Abs. 3 Buchst. c Ziff. i (neu) |
| 2. August 2028 | Hochrisiko-Pflichten für KI in regulierten Produkten nach Anhang I | Art. 113 Abs. 3 Buchst. c Ziff. ii (neu) |
Was hat der Digital Omnibus am AI Act geändert?
Mit der Verordnung (EU) 2026/1744, dem Digital Omnibus zur KI, hat die EU den AI Act im Juli 2026 vereinfacht. Die Verordnung wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und gilt seit dem 27. Juli 2026.
Die für Unternehmen wichtigsten Änderungen:
- Hochrisiko-Fristen verschoben: von August 2026 auf den 2. Dezember 2027 (Anhang III) und von August 2027 auf den 2. August 2028 (Anhang I). Begründet wird das mit fehlenden Normen und noch nicht eingerichteten Behörden.
- KI-Kompetenz neu gefasst: Artikel 4 verlangt nun, die Entwicklung der KI-Kompetenz zu unterstützen. Ein bestimmtes Niveau muss nicht garantiert werden. Kommission und Mitgliedstaaten sollen besonders kleine und mittlere Unternehmen unterstützen.
- Neue Verbote: KI-Systeme, die ohne ausdrückliche Einwilligung intime Darstellungen realer Personen oder Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs erzeugen, sind ab dem 2. Dezember 2026 verboten.
- Übergang für KI-Markierung: Anbieter generativer KI, deren Systeme schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit für die maschinenlesbare Markierung nach Artikel 50 Absatz 2.
- Erleichterungen bei Bußgeldern: Für kleine Midcap-Unternehmen gilt künftig wie für KMU der jeweils niedrigere Bußgeldbetrag.
Die Transparenzpflichten selbst wurden nicht verschoben. Sie gelten seit dem 2. August 2026.
Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?
Verstöße gegen die Verbote können mit bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, Verstöße gegen die Transparenzpflichten mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent. Für KMU gilt jeweils der niedrigere der beiden Beträge.
Die Höchstbeträge stehen in Artikel 99 der Verordnung. Die konkreten Sanktionen legen die Mitgliedstaaten fest; dabei sollen sie Art, Schwere und Dauer des Verstoßes sowie die wirtschaftliche Lage kleiner Unternehmen berücksichtigen. Für einen fehlenden Kompetenznachweis nach Artikel 4 nennt Artikel 99 keinen eigenen Bußgeldrahmen. Mangelnde Schulung kann aber im Schadensfall als Verletzung der Sorgfaltspflicht gewertet werden.
Wer ist in Deutschland zuständig?
Zentrale Aufsicht ist seit dem 29. Juli 2026 die Bundesnetzagentur. Grundlage ist das KI-Marktüberwachungsgesetz, mit dem Deutschland die Behördenstruktur für den AI Act festgelegt hat.
Laut Pressemitteilung der Bundesnetzagentur ist sie Marktüberwachungsbehörde, Anlaufstelle und Beschwerdestelle. In bestimmten Bereichen bleiben etablierte Behörden wie die BaFin zuständig. Für Fragen bietet der KI-Service Desk der Bundesnetzagentur Informationen und einen kostenlosen KI-Compliance Kompass, mit dem sich die eigene Einordnung vorprüfen lässt. Auf EU-Ebene beantwortet der AI Act Service Desk der Kommission Fragen und zeigt den konsolidierten Text.
Wie fangen Unternehmen am besten an?
Am Anfang steht eine Liste aller KI-Werkzeuge, die im Unternehmen genutzt werden, mit Zweck und Nutzerkreis. Daraus ergibt sich, welche Pflichten greifen und wo Schulung, Kennzeichnung oder eine genauere Prüfung nötig ist.
- KI-Inventar anlegen: Welche Werkzeuge, wer nutzt sie, wofür, mit welchen Daten?
- Einordnen: Ist eine Anwendung verboten, hochriskant oder nur transparenzpflichtig?
- KI-Kompetenz aufbauen: kurze Einweisung je Werkzeug, Nutzungsregeln, Dokumentation.
- Kennzeichnung regeln: Wer veröffentlicht KI-Bilder, Videos oder Texte, und wie wird gekennzeichnet?
- Datenschutz prüfen: Der AI Act ersetzt nicht die DSGVO. Für personenbezogene Daten gelten weiter Auftragsverarbeitung, Rechtsgrundlage und Informationspflichten.
Wer KI für Abläufe wie Belegverarbeitung oder Mail-Sortierung einsetzen will, findet unter KI-Automatisierung Beispiele, wie solche Prozesse mit menschlicher Kontrolle aufgebaut werden. Weitere Rechtsthemen sammelt die Übersicht Recht und Förderung.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der EU AI Act?
Die Verordnung ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und gilt stufenweise: Verbote und KI-Kompetenz seit 2. Februar 2025, Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck seit 2. August 2025, die meisten übrigen Pflichten einschließlich der Transparenzpflichten seit 2. August 2026. Hochrisiko-Pflichten gelten nach dem Digital Omnibus ab 2. Dezember 2027 (Anhang III) bzw. 2. August 2028 (Anhang I).
Was ist laut AI Act verboten?
Artikel 5 verbietet unter anderem manipulative KI, das Ausnutzen von Schwächen wegen Alter oder Behinderung, Social Scoring, Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen (außer aus medizinischen oder Sicherheitsgründen) und das ungezielte Sammeln von Gesichtsbildern für Gesichtserkennungsdatenbanken. Ab 2. Dezember 2026 kommen KI-Systeme hinzu, die ohne Einwilligung intime Darstellungen realer Personen oder Missbrauchsdarstellungen von Kindern erzeugen.
Gilt der AI Act auch für kleine Firmen, die nur ChatGPT nutzen?
Ja, wer KI beruflich einsetzt, ist Betreiber im Sinne der Verordnung, unabhängig von der Größe. Für reine Nutzer allgemeiner KI-Werkzeuge bleiben die Pflichten aber überschaubar: KI-Kompetenz der Beschäftigten fördern, Deepfakes und bestimmte KI-Texte kennzeichnen und keine verbotenen Praktiken anwenden.
Wer überwacht den AI Act in Deutschland?
Seit dem Inkrafttreten des KI-Marktüberwachungsgesetzes am 29. Juli 2026 ist die Bundesnetzagentur zentrale Marktüberwachungsbehörde, Anlaufstelle und Beschwerdestelle. In einzelnen Bereichen wie dem Finanzsektor bleiben Fachbehörden wie die BaFin zuständig. Für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck ist das KI-Büro der EU-Kommission zuständig.
Wer haftet, wenn eine KI falsche Auskünfte gibt?
Der AI Act selbst regelt keine zivilrechtliche Haftung gegenüber Kunden. Diese richtet sich nach allgemeinem Vertrags-, Delikts- und Produkthaftungsrecht. Wer KI-Ausgaben ungeprüft an Kunden weitergibt, trägt dafür in der Regel selbst die Verantwortung; eine menschliche Prüfung wichtiger Ausgaben ist deshalb sinnvoll.